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   VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323   

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VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323 (https://dejure.org/2017,70175)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323 (https://dejure.org/2017,70175)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - AN 1 K 16.01323 (https://dejure.org/2017,70175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBG Art. 96; BayVwVfG Art. 32; GG Art. 19 Abs. 4
    Versäumung der Jahresfrist zur Beihilfebeantragung - Keine Informationspflicht des Dienstherrn

  • rewis.io

    Versäumung der Jahresfrist zur Beihilfebeantragung - Keine Informationspflicht des Dienstherrn

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323
    Eine allgemeine Pflicht des Dienstherrn, seine Beamten über die für sie einschlägigen Vorschriften zu belehren, lasse sich aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht nicht ableiten (vgl. BVerwG, U.v. 30. Januar 1995 - 2 C 10.96, juris).

    Das BVerwG habe ausgeführt (U.v. 30.1.1997 - Az. 2 C 10/96), dass Umstände vorliegen könnten, die eine Belehrungspflicht auslösen könnten.

    Eine allgemeine Pflicht des Dienstherrn, seine Beamten über alle für sie einschlägigen Vorschriften zu belehren, lässt sich aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht nicht ableiten (BVerwG Urteil vom 30.1.1997, 2 C 10.96, BVerwGE 104, 55; st. Rspr.).

  • VG München, 09.06.2016 - M 17 K 15.66

    Versäumung und Wiedereinsetzung in die Jahresfrist für den Beihilfeantrag

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323
    Ein juristisch nicht vorgebildeter Bürger müsse sich vielmehr bei nicht geläufigen juristischen Problemen grundsätzlich in geeigneter Weise juristischen Rat einholen (vgl. VG München, U.v. 9.6.2016 - Az. M 17 K 15.66 m.w.N., juris).

    Ergänzend werde noch auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts München (U.v. 9.6.2016 - Az. 17 K 15.66) hingewiesen (wird ausgeführt).

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 14 C 06.3407
    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323
    Dies ist durch die Anwendbarkeit von Art. 32 BayVwVfG der Fall (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2007, 14 C 06.3407; Ziffer 1 VV zu § 48 Abs. 6 BayBhV).

    Zwar ist dem Kläger zuzustimmen, dass insbesondere nach schweren persönlichen Schicksalsschlägen und hierdurch verursachten psychischen Erkrankungen auch ein Grad der Beeinträchtigung erreicht werden kann, der eine ordnungsgemäße Erledigung von Alltagsgeschäften und rechtlichen Angelegenheiten unmöglich macht und man in derartigen Fällen von fehlendem Verschulden ausgehen kann (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2007, 14 C 06.3407, juris).

  • VGH Bayern, 07.02.1994 - 3 B 93.45
    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323
    Zur Begründung wird ausgeführt, zur Anwendbarkeit der Regelungen über die Wiedereinsetzung sei auf die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Anschluss an den Beschluss des BayVGH (B.v. 7.2.1994 - 3 B 93.45) zu verweisen.

    Im Hinblick auf die Fürsorgepflicht ist sie erst recht unbedenklich, wenn die Möglichkeit besteht, im besonderen Einzelfall Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.1994, 3 B 93.45, S. 4).

  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323
    Hingegen besteht eine Obliegenheit der Beihilfeberechtigten, sich über derartige Fristen selbst zu informieren, wie auch das BVerwG hinsichtlich der Fristversäumnis ausgeführt hat, wonach ein Fristversäumnis dann verschuldet ist, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (BVerwG, U.v. 8.3.1983, Az. 1 C 34/80, Rn. 19, juris).
  • VG Bayreuth, 27.05.2014 - B 5 K 12.590

    Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Beihilfeansprüchen; Wiedereinsetzung

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323
    Der Beihilfeberechtigte habe sich selbst in geeigneter Weise zuverlässig über die geltenden Anforderungen damit auch über die Antragsfrist in der Beihilfe zu informieren (vgl. VG Bayreuth, U.v. 27.5.2014 - B 5 K 12.590; ebenso BayVGH, U.v. 19.4.1993 - Az. 3 B 92.925, BeckRS 1993, 10902).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323
    Ferner verstößt eine Ausschlussfrist, die materiellrechtliche Wirkungen hat, indem sie den Anspruch zum Erlöschen bringt, nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 61, 82, 114 zur materiellen Präklusion von Einwendungen bei Nichteinhaltung einer Monatsfrist; ferner BVerwG, Urteil vom 23.4.1997, NVwZ 1998, 847, 849 zur materiellen Präklusion im Planfeststellungsverfahren auch in Bezug auf grundrechtsrelevante Einwendungen nach Fristablauf gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323
    Soweit sich der Kläger darauf beruft, das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 28. März 1996 (Az. 7 C 28/95) die Aussage getroffen, eine materielle Ausschlussfrist schließe eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus und ermögliche deshalb andere Berücksichtigungsmöglichkeiten, lässt sich für die hier gegenständliche Frage nach der Gewährung von Beihilfe nichts ableiten.
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323
    Ferner verstößt eine Ausschlussfrist, die materiellrechtliche Wirkungen hat, indem sie den Anspruch zum Erlöschen bringt, nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 61, 82, 114 zur materiellen Präklusion von Einwendungen bei Nichteinhaltung einer Monatsfrist; ferner BVerwG, Urteil vom 23.4.1997, NVwZ 1998, 847, 849 zur materiellen Präklusion im Planfeststellungsverfahren auch in Bezug auf grundrechtsrelevante Einwendungen nach Fristablauf gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der

    Auszug aus VG Ansbach, 16.05.2017 - AN 1 K 16.01323
    Auch habe das BVerwG (U.v. 30.4.2009 - Az. 3 C 23.08) im Falle eines Rechtsbehelfs entschieden, dass niemand durch Rechtsunkenntnis infolge unzutreffender Belehrung seines Rechtsbehelfs verlustig gehen solle.
  • VGH Hessen, 25.07.2012 - 1 A 2253/11

    Ausschlussfrist im Beihilferecht

  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
  • VG Ansbach, 03.08.2011 - AN 15 K 11.01045

    Ausschlussfrist von einem Jahr für die Stellung von Beihilfeanträgen

  • VGH Bayern, 21.02.2022 - 24 ZB 21.1917

    Versäumung der Ausschlussfrist für beihilferechtliche Ansprüche

    Diese Möglichkeit sei durch die Verwaltungsgerichte Würzburg und Ansbach bestätigt worden (VG Würzburg, U.v. 24.8.2018 - W 1 K 18.645; VG Ansbach, U.v. 16.5.2017 - AN 1 K 16.01323).
  • VG Lüneburg, 15.04.2020 - 8 A 326/17

    Anerkennung; Beihilfe; Depression; Rehabilitationsmaßnahme; rezidivierende

    Auch wenn die geschilderten Beeinträchtigungen subjektiv erheblich sein mögen, fehlt es hier - neben einer präzisen zeitlichen Einordnung - an einer erforderlichen Darlegung, dass Tätigkeiten wie die Verlängerung der Anerkennung der Rehabilitationsmaßnahme dem Kläger nicht möglich gewesen sein sollten (vgl. auch VG Ansbach, Urt. v. 16.5.2017 - AN 1 K 16.01323 -, juris Rn. 55).
  • VG Kassel, 21.04.2023 - 1 K 668/22

    Fehlende Unterschrift unter Beihilfeantrag

    Es kann von einem Beamten erwartet werden, dass er die maßgebliche Frist für die Stellung eines Beihilfeantrages kennt oder, sollte dies nicht der Fall sein, sich Rechtsrat einholt (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Mai 2017 - AN 1 K 16.01323 -, juris m.w.N.).
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